Die Private Krankenversicherung

Private Zusatzversicherungen

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen aufgrund des zunehmenden Haushaltsdefizits nur noch einen Teil der Leistungen. Pflichtversicherte müssen sich deshalb vermehrt mit Zuzahlungen für Medikamente und überfüllten Krankenhäusern herumschlagen. Zwar kann nicht jeder in die Private Krankenversicherung wechseln, doch eine Krankenzusatzversicherung kann die Leistungsansprüche zumindest auf privates Niveau anheben. Wir informieren Sie darüber, was sie im einzelnen leistet, und bieten Ihnen einen umfangreichen Versicherungsvergleich.

 

Was leistet die Private Zusatzversicherung?

Durch die Absicherung über eine private Krankenzusatzversicherung können Sie die medizinischen Versorgungsleistungen noch deutlich verbessern. Da die gesetzlichen Krankenkassen aufgrund der steigenden Krankheitskosten immer größere Haushaltsdefizite aufweisen, werden die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsleistungen immer stärker gekürzt. Die Folge: Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen einen Großteil der Leistungen nur noch zum Teil oder gar nicht mehr, sodass sich Pflichtversicherte häufig mit enormen Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen sowie mit überfüllten Krankenhäusern herumschlagen müssen. Doch nicht jeder kann in die Private Krankenversicherung wechseln.

Abhilfe schaffen kann eine ergänzende Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen. Dabei bleibt der Versicherte Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse und schließt zusätzlich eine Krankenzusatzversicherung ab, welche die Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt.

 

Leistungen bausteinartig zusammenstellen

  • Der ambulante Bereich:

Durch eine Zusatzversicherung im ambulanten Bereich können Kosten für Rezept- und Praxisgebühr, Naturheilverfahren und Behandlungshonorare gesenkt werden. Erstattungsfähig sind außerdem die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen für Sehhilfen (einschließlich Brillenfassungen), Kontaktlinsen und Hörgeräte.

  • Der zahnmedizinische Bereich:

Die Aufwendungen für umfangreiche Zahnbehandlungen und -reparaturen sowie für Zahnersatz werden durch prozentual festgelegte Beträge gemindert. So werden beispielsweise Einlagefüllungen in metallischer Ausführung ohne Verblendung, Zahnkronen (etwa Brücken, Prothesen) sowie zahntechnische Laborarbeiten und Materialien bis zu 35 % erstattet.

  • Der stationäre Bereich:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei Krankenhausaufenthalten lediglich die Regelleistungen, d.h. Sie werden im Mehrbettzimmer untergebracht und von Belegärzten behandelt. Außerdem muss für jeden der ersten 28 Tage im Krankenhaus ein zusätzlicher Eigenanteil von rund 12 € erbracht werden. Mit einer Zusatzversicherung können Sie sich hingegen von einem Privatarzt Ihrer Wahl behandeln lassen und im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden.
Auch ein Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit kann vereinbart werden. Vergleichen Sie hier die unterschiedlichen Konditionen der Anbieter und finden Sie die richtige Krankenzusatzversicherung.
 
 

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