Die Private Krankenversicherung

Neues Gesetz soll Mitarbeiterkapitalbeteiligung erleichtern

Mit einem neuen Gesetz will die schwarz-rote Bundesregierung die Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern an Unternehmen erleichtern. Das geht aus einem heute verabschiedeten Kabinettsentwurf hervor. Konkret sind Änderungen bei der Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen sowie Steuervergünstigungen bei Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers vorgesehen.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) schafft das sog. Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung "einen Impuls für Leistungsbereitschaft und Verantwortung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können somit einen fairen Anteil am Erfolg der Unternehmen erwerben".

Laut BMAS sind folgende Änderungen geplant:

  • die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen (VL), die in betrieblichen oder außerbetrieblichen Beteiligungen angelegt werden, "steigt von 18 % auf 20 %. Gleichzeitig wird die Einkommensgrenze für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Anlage in Beteiligungen von 17 900 EUR/35 800 EUR (Ledige/ Verheiratete) auf 20 000 EUR/40 000 EUR erhöht."

  • der steuer- und damit abgabenfreie Höchstbetrag für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers wird unter bestimmten Bedingungen "von 135 EUR auf 360 EUR unter Wegfall der Begrenzung auf den halben Wert der Beteiligung angehoben".

  • die Beteiligung am arbeitgebenden Unternehmen wird - wie bisher - begünstigt, allerdings werden die begünstigten Anlageformen - mit Ausnahme einer Anlage in einen Mitarbeiterbeteiligungsfonds - auf direkte Beteiligungsformen beschränkt.

Den Angaben zufolge sind bislang nur in zwei Prozent aller Betriebe hierzulande Mitarbeiter am Kapital beteiligt, beim Gewinn sind es neun Prozent. Mittelfristig solle die Zahl der Beschäftigten mit direkten oder indirekten Beteiligungen am arbeitgebenden Unternehmen "von 2 auf 3 Millionen gesteigert werden", heißt es in einer Mitteilung des BMAS.

Damit die Mitarbeiterkapitalbeteiligung nicht in Konkurrenz zur betrieblichen oder privaten Altersvorsorge tritt, sei eine steuerliche Begünstigung "nur möglich, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn aus freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers gewährt und nicht auf bestehende oder künftige Ansprüche angerechnet wird". Zudem basiere jede Beteiligung "auf dem Prinzip der Freiwilligkeit".

Während Regierungsvertreter das Vorhaben lobten, kritisierten Wirtschaftsverbände die Regelung. So sagte Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gegenüber der Frankfurter Rundschau, der Entwurf ziele "in die falsche Richtung".

Die neuen Regelungen sollen im kommenden April in Kraft treten und rückwirkend zum Jahresbeginn 2009 gelten.
 
 

Partner Login:






Passwort vergessen?

Newsletter:






Sie befinden sich hier:  Start

Ähnliche Artikel: