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Mehr Rechtssicherheit für Langzeitkonten

Langzeitkonten sind künftig besser gesichert: Insbesondere sind die Arbeitszeitkonten bei einer Insolvenz des Arbeitgebers deutlich besser geschützt. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, kurz Flexi II.

"Langzeitkonten attraktiver machen und Rechtsunsicherheiten beseitigen", das ist nach dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Ziel des Gesetzes. Erreicht werden soll, dass sich Langzeitkonten weiter verbreiten und zu entsprechenden Freistellungsphasen führen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können mit angesparter Arbeitszeit "die unterschiedlichsten Freistellungen im Erwerbsverlauf organisieren", heißt es aus dem BMAS. Mit dem Gesetzentwurf sei ein Weg gefunden worden, "Flexibilität und Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt miteinander zu verbinden".

Das Ministerium betont, dass in dem Gesetz "der Verwendungszweck von Wertguthaben" ganz besonders "auf die Nutzung von gesetzlichen Freistellungsansprüchen wie etwas bei Pflegezeit oder Elternzeit fokussiert" ist.
 
 

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