Die Private Krankenversicherung

Begriffslexikon
Wir geben keine Garantie auf Aktualität der Einträge.
Sie können hier nach Einträgen suchen.

Beginnt mit
Beinhaltet
Exakte Treffer

Glossar betrachten

Alle | A


Altersteilzeit

Grundlage für die Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen das 55. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Vereinbarung, die sich zumindest bis auf die Zeit erstrecken muss, bis eine Altersrente beansprucht werden kann, wird die bisherige wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte vermindert, die versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung (SGB III) fortgesetzt und der Arbeitgeber verpflichtet Aufstockungsleistungen zum Altersteilzeitarbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen für die Beschäftigten zu erbringen. Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin stockt den Beschäftigten das regelmäßig zu zahlende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit (ohne Einmalzahlungen) um 20 Prozent auf, und entrichtet für sie zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese stellen sicher, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zu mindestens 90 Prozent des Entgelts rentenversichert ist, das sie oder er bei der bisherigen Arbeit erzielen würde. Auf arbeitsrechtlicher Grundlage (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) können höhere Aufstockungsleistungen vorgesehen werden.

Wird der durch die Altersteilzeitarbeit frei gemachte Arbeitsplatz durch einen arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer, einen Arbeitnehmer nach Abschluss der Ausbildung oder in Kleinbetrieben mit einem Auszubildenden wiederbesetzt, ist eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit möglich. Die Förderung umfasst die Erstattung der o. g. gesetzlichen Mindestaufstockungsleistungen an den Arbeitgeber für längstens sechs Jahre. Sie ist begrenzt auf Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, mit denen spätestens ab 31. Dezember 2009 begonnen wird.

 


Alle | A


 

Partner Login:






Passwort vergessen?

Newsletter:






Sie befinden sich hier:  

Ähnliche Artikel: